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Zuchtrecht


Die Sache mit Hund im Zuchtrecht:

Da so gern ich auch würde, ich nicht 10 Dackel haben kann und ich mich von keinen meiner Hunde trennen kann, suchen wir von Zeit zu Zeit für vielversprechende Welpen, ein vertrauenswürdiges Plätzchen mit Zuchtrecht für uns. Dies machen wir nicht nur um die Linie zu erhalten, sondern auch um Informationen des Erbgutes heraus finden zu können.
Dazu braucht es aber verantwortungsvolle Menschen, die sich wie ein Züchter für die Rasse interessieren und einsetzen möchten und gerne die Qualitäten ihres/er Rüden/Hündin für die Rasse weitergeben möchten.
Die speziellen Bedingungen und Konditionen werden vertraglich festgelegt.


Rüde im Zuchtrecht

Um meine Zucht auch in Zukunft aufrecht zu erhalten, ist es für mich sehr wichtig, Rüden aus meiner Zucht nach zu ziehen und im Zuchtrecht zu verkaufen. Das heisst, wenn bei den aufgeschalteten Welpen bei "Zuchtrecht: Ja" steht, dieser nur an jemanden verkauft wird, der ihn die ersten Jahre nicht kastrieren lässt, im Alter von einem Jahr die nötigen Gentests, Patella (Kniescheiben) untersuchen lässt und die Zuchttauglichkeitsprüfung macht. Der Besitzer wird von mir für jeden gefallenen Wurf finanziell entschädigt. Die Rüden dürfen für mind. 3 Jahre nicht kastiert werden. Sollte vorher der Wunsch aus irgendwelchen Gründen auftauchen den Hund kastrieren zu lassen, wird dies nach Absprache im normal Fall möglich sein.

Hündin im Zuchtrecht

Um meine züchterischen Ziele verwirklichen zu können, kann es auch vorkommen, dass ich auserwählte Hündinnen im Zuchtrecht verkaufe. Diese Hündinnen müssen wie die Rüden im Alter von 1 Jahr die gleichen Tests durchlaufen haben. Um es für die Welpenaufzucht leichter zu machen, werden die Besitzer einer Hündin im Zuchtrecht aufgefordert das gleiche Futter zu Füttern wie in unserer Zuchtstätte. Ich werde bei jeder Läufigkeit kontaktiert, so dass ich über den Zyklus und die Abstände der Läufigkeiten Bescheid weiss.
Hündinnen im Zuchtrecht werden maximum 2 Würfe haben und für ca. 9 Wochen von Zuhause weg sein.
In dieser Zeit der Abwesenheit eurer Hündin ist es möglich, dass einer unserer Hunde als "Ersatz" zur Verfügung gestellt wird. Es horcht sich doof an ich weiss.. damit ist gemeint, ich weiss wie es ist sich vom Hund trennen zu müssen, deshalb würde ich sofern möglich, dass keine riesen Lücke bei euch Zuhause entsteht, einer meiner Hunde für diese Zeit zur Verfügung stellen. Dies beruht auf gegenseitiges Vertrauen.
Der Besitzer einer Hündin im Zuchtrecht wird über die Ernährung etc. in der Zeit der Schwangerschaft intensiv informiert. Als Dank erhält der Besitzer eine angemessene Entschädigung pro gefallenen Welpe.



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